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Kaufen Sie Terpene online in der Schweiz

Terpene Belt Farms is the leader producer of world-class hemp essential oils, shipping globally.  Made from 100% plant material, oils are never frozen, dried or cured.  Honoring the legacy of California terroir, our oils are renowned for their unmatched quality, diversity and consistency.

Terpene Belt Farms provides a reliable supply chain and powers formula standardization for our partners around the world. Start scaling premium product lines internationally with the widest flavor menu available today. 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Seite bereitgestellten regulatorischen Informationen entsprechen unserem Verständnis des Schweizer Bundesrechts per Juni 2026 und dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Cannabisbezogene Vorschriften entwickeln sich in der Schweiz aktiv weiter und können je nach Kanton variieren. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Importeuren und Formulierern wird dringend empfohlen, vor dem Versand eine qualifizierte Schweizer Rechts- oder Regulierungsfachperson zu konsultieren.

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Der Schweizer Rechtsrahmen für Hanf: Was Terpen-Käufer wissen müssen

Die Schweiz verfügt über eines der liberalsten regulatorischen Umfelder für Hanf in Europa, und für Käufer von Terpenen ist diese Unterscheidung wichtig.

Während die meisten EU-Mitgliedstaaten den THC-Gehalt in Hanfprodukten auf 0,3 % begrenzen, liegt der Schweizer bundesrechtliche Grenzwert gemäss dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG) bei 1,0 % Gesamt-THC. Produkte, die unter diesem Grenzwert bleiben, gelten nicht als Betäubungsmittel und dürfen im ganzen Land frei vermarktet, eingeführt und verkauft werden.

Dieser Grenzwert von 1 % ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis von mehr als einem Jahrzehnt bewusster Regulierungspolitik und hat einen der anspruchsvollsten CBD- und Hanfmärkte des Kontinents hervorgebracht.

Für Formulierer und Beschaffungsteams, die Terpenöle aus den Vereinigten Staaten importieren, ist dies in jeder Phase der Lieferkette relevant. Anders als bei Sendungen nach Frankreich, Schweden oder Deutschland, wo strengere Grenzwerte und uneinheitliche Durchsetzung Reibungsverluste verursachen, bietet die Schweiz vorhersehbare Zollabfertigungszeiten, eine Zollbehörde mit Erfahrung bei Hanfimporten und einen Rechtsrahmen, der für konforme, aus Hanf gewonnene Terpenöle keine spezielle Importbewilligung verlangt.

Was jedoch erforderlich ist, ist Dokumentation – und diese Dokumentation muss korrekt sein.

Der THC-Standard von 1 % und seine Anwendung auf Terpenöle

Nach dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz gilt jedes aus Cannabis gewonnene Produkt mit einem Gesamt-THC-Gehalt von 1 % oder mehr als verbotenes Betäubungsmittel. Produkte unterhalb dieses Grenzwerts gelten als nicht psychoaktiv und dürfen rechtmässig vermarktet werden, sofern sie die einschlägigen produktkategorienspezifischen Vorschriften erfüllen, die für ihren vorgesehenen Verwendungszweck gelten.

Aus Cannabis gewonnene Terpenöle, die als Duftöle oder als chemische Ausgangsstoffe für Formulierungen bestimmt sind, fallen als Auffangkategorie unter das Chemikaliengesetz, sofern sie nicht dem Lebensmittel-, Kosmetik- oder Tabakprodukterecht unterstehen.

Der wichtigste Compliance-Schritt beim Import von CDTs in die Schweiz besteht darin, sicherzustellen, dass Ihr COA den Gesamt-THC-Gehalt klar ausweist – nicht nur Delta-9-THC – und zwar unter Verwendung einer validierten Analysemethode wie GC-MS oder GC-FID.

Die Schweizer Behörden beurteilen den Gesamt-THC-Gehalt. Sendungen, die nur Delta-9 ausweisen, ohne die Umwandlung von THCa zu berücksichtigen, können bei der Zollabfertigung Probleme verursachen, selbst wenn das Produkt tatsächlich konform ist. Alle Produkte von Terpene Belt Farms werden mit vollständigen GC-MS-COAs versendet, die den gesamten Cannabinoidgehalt dokumentieren und sicherstellen, dass Ihre Importdokumentation von Anfang an den Schweizer Bundesstandards entspricht.

Regeln nach Produktkategorie: Was unterschiedliche Terpen-Anwendungen regelt

Die Schweiz reguliert aus Hanf gewonnene Terpenprodukte nicht durch ein einziges Gesetz. Der massgebliche Rahmen hängt vollständig davon ab, wie das Produkt präsentiert und verwendet wird. Das bedeutet, dass Formulierer, die mit mehreren Produkttypen arbeiten, verstehen müssen, welche Regulierungsbehörde für welche Kategorie zuständig ist. Der Ansatz des Schweizer Bundesrats zu CBD- und Hanfprodukten wurde im Umsetzungsleitfaden von Swissmedic zu CBD-haltigen Produkten präzisiert; dieser weist die zuständige Behörde je nach Endverwendungskategorie zu.

Die Aufschlüsselung nach Produktkategorien sieht wie folgt aus:

  • Terpenöle, die als Duftöle oder chemische Ausgangsstoffe vermarktet werden: Unterliegen demChemikaliengesetz und der Chemikalienverordnung. CDTs und Standard-Terpenöle von Terpene Belt Farms, die für B2B-Formulierungen importiert werden, fallen in diese Kategorie. Gebrauchsfertige CBD-haltige Duftöle müssen gemäss der Verfügung der Schweizer Anmeldestelle Chemikalien vom März 2022 ein Vergällungsmittel enthalten, um eine orale Fehlanwendung zu verhindern; reine Terpenöle ohne CBD unterliegen dieser spezifischen Anforderung nicht.
  • Terpenhaltige E-Liquids für Vape-Anwendungen: Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) für alle E-Zigaretten und deren Nachfüllflüssigkeiten. Aus Hanf gewonnene Terpenöle, die für die Verwendung in Vape-Formulierungen bestimmt sind, fallen unter diesen Rahmen, wenn sie als E-Liquid-Produkte vermarktet oder in solche integriert werden. Hersteller und Importeure müssen innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen digitale Produktmeldungen über die bundesrechtliche Plattform Tabacinfo einreichen.
  • Terpen-Anwendungen in Lebensmitteln und Getränken: CBD und aus Hanf gewonnene Inhaltsstoffe in Lebensmitteln werden nach Schweizer Lebensmittelrecht, das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vollzogen wird, als neuartige Lebensmittel eingestuft. Hanftees und Aufgüsse dürfen ohne vorgängige Bewilligung vermarktet werden; andere CBD-haltige Lebensmittel­formate benötigen eine BLV-Zulassung. Die THC-Grenzwerte für Lebensmittelanwendungen sind strenger und auf 2 mg pro Kilogramm Produkt begrenzt.
  • Kosmetische und topische Anwendungen: Natürliches CBD, das aus Cannabissamen oder -blättern gewonnen wird, darf in Kosmetika verwendet werden; kosmetische Anwendungen von Terpenen sind nicht spezifisch beschränkt, sofern das fertige Produkt dem Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) entspricht.
Produkttyp Zuständige Behörde Zentrale Anforderung
Terpenöle (B2B / chemischer Ausgangsstoff) Chemikaliengesetz Gesamt-THC unter 1 %, COA erforderlich
E-Liquid-/Vape-Formulierungen TabPG / Tabacinfo-Plattform Produktmeldung innerhalb von 1 Jahr nach Inverkehrbringen
Lebensmittel- und Getränkeanwendungen BLV / Novel-Food-Regeln Max. 2 mg THC/kg im fertigen Produkt
Kosmetische/topische Anwendung LMG Natürliche Cannabinoidquelle aus Samen oder Blättern
Medizinisches Cannabis (THC über 1 %) Swissmedic / HMG Ärztliche Verschreibung erforderlich; Swissmedic-Bewilligung für die Lieferkette

 

Zugang zu medizinischem Cannabis seit August 2022

Die Schweiz hat die Verschreibung von medizinischem Cannabis am 1. August 2022 deutlich vereinfacht. Vor diesem Datum benötigten Patientinnen und Patienten, die cannabisbasierte Arzneimittel mit mehr als 1 % THC erhalten wollten, eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) – ein zeitaufwendiges Verfahren, das nur in sehr wenigen Fällen bewilligt wurde.

Seit der regulatorischen Änderung dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis nun direkt ohne BAG-Ausnahmebewilligung verschreiben. Der Anbau, die Herstellung und der kommerzielle Vertrieb von medizinischen Cannabisprodukten oberhalb des Grenzwerts von 1 % erfordern jedoch weiterhin eine Swissmedic-Bewilligung nach dem Heilmittelgesetz (HMG).

Für Terpenlieferanten bedeutet dies praktisch, dass der Schweizer Markt für medizinisches Cannabis wächst und Formulierer, die pharmazeutische oder medizinisch angrenzende Produkte herstellen, eine wachsende Kundenbasis bedienen können.

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Warum die Schweiz einer der besten Importmärkte Europas für Hanf-Terpene ist

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Diese Unterscheidung bringt erhebliche praktische Vorteile für US-amerikanische Exporteure von Hanf-Terpenen mit sich.

Da die Schweiz auf Grundlage eigener bilateraler Handelsabkommen und nicht nach EU-Harmonisierungsrichtlinien handelt, ist sie nicht an den THC-Grenzwert der EU von 0,3 % für Anbau und Produkte gebunden. Schweizer Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind mit Hanfimporten vertraut, und bei korrekt vorbereiteter Dokumentation dauert die Zollabfertigung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. Das ist durchweg schneller als bei den meisten EU-Zielmärkten.

Der Schweizer Markt hat in den vergangenen zehn Jahren zudem eine beträchtliche Infrastruktur rund um Hanf und CBD aufgebaut. Distributoren, Formulierer und Einzelhändler sind mit durch Dritte getesteten, COA-gestützten Produktformaten vertraut.

Die Kompetenz Schweizer Käufer, kombiniert mit einem regulatorischen Umfeld, das für konforme Hanf-Terpenöle keine Importbewilligungen verlangt, macht die Schweiz zu einem der zugänglichsten Märkte für hochwertige, in den USA angebaute Terpene, die nach Europa gelangen.

Dokumente, die Sie für die Schweizer Zollabfertigung benötigen

Schweizer Zollbehörden verlangen keine spezielle Importbewilligung nach Betäubungsmittelrecht für aus Hanf gewonnene Terpene, die eindeutig unter dem THC-Grenzwert von 1 % liegen. Was sie jedoch verlangen, ist ein vollständiges, ordnungsgemäss vorbereitetes Dokumentationspaket. Fehlende oder widersprüchliche Dokumente sind der Hauptgrund dafür, dass konforme Sendungen Verzögerungen erfahren.

Die erforderlichen Unterlagen für eine Standardsendung mit Terpenöl in die Schweiz umfassen:

  • Analysezertifikat (COA): Muss von einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor stammen und den Gesamt-THC-Gehalt unter Verwendung einer validierten GC-MS- oder GC-FID-Methode ausweisen. Das COA sollte aktuell sein (typischerweise innerhalb eines Erntezyklus) und das Produkt eindeutig anhand der Chargennummer identifizieren.
  • Handelsrechnung: Muss das Produkt präzise beschreiben (z. B. „aus Hanf gewonnenes Terpenöl“, „ätherisches Cannabisöl“), den THC-Gehalt und die Tatsache angeben, dass dieser unter dem Grenzwert von 1 % liegt, sowie vollständige Angaben zu Lieferant und Käufer einschliesslich harmonisierter Zolltarifcodes enthalten.
  • Packliste: Muss exakt mit der Handelsrechnung übereinstimmen, einschliesslich Gewicht, Stückzahl und Verpackungsformat.
  • Produktbeschreibung oder Sicherheitsdatenblatt: Hilfreich, aber nicht in jedem Fall vorgeschrieben; bei allen Sendungen von Terpene Belt Farms standardmässig enthalten.

Alle Produkte von Terpene Belt Farms werden mit vollständiger, akkreditierter COA-Dokumentation versendet. Unsere GC-MS-Tests bestätigen den gesamten Cannabinoidgehalt und die Terpenzusammensetzung auf Chargenebene und liefern dem Schweizer Zoll die analytische Verifizierung, die er benötigt, um Ihre Sendung ohne Verzögerungen zu bearbeiten.

Schweizer Importmehrwertsteuer und steuerliche Einstufung

Für alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, gilt zum Standardsatz eine Importmehrwertsteuer von 7,7 %. Ein reduzierter Satz von 2,5 % gilt für Waren, die als Güter des täglichen Bedarfs qualifizieren, wie etwa Lebensmittel.

Aus Hanf gewonnene Terpenöle, die als chemische oder aromatische Ausgangsstoffe importiert werden, unterliegen dem Standardsatz von 7,7 %. Wichtig ist, dass ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts klargestellt hat, dass CBD-Produkte, die keinen Tabak enthalten, nicht der Tabaksteuer unterliegen. Das bedeutet, dass reine, aus Hanf gewonnene Terpenöle nicht die zusätzliche Tabaksteuerlast tragen, die nach früherer Praxis der Zollverwaltung historisch auf einige Hanfprodukte angewendet wurde.

Wie sich der Schweizer Markt verändert: Gesetzgeberische Entwicklungen im Blick

Die Schweiz befindet sich derzeit auf dem glaubwürdigsten Weg zur vollständigen Legalisierung von Freizeit-Cannabis in Europa. Diese Entwicklung ist für jeden Formulierer und jede Marke wichtig, die heute eine Lieferkette für den Schweizer Markt aufbaut, denn die Vorschriften für Terpene und Cannabis im Jahr 2027 werden sich deutlich von den heutigen unterscheiden.

Die Cannabis-Pilotversuche und ihre bisherigen Ergebnisse

Seit 2023 führt die Schweiz in mehreren Städten staatlich bewilligte Cannabis-Pilotversuche durch, unter anderem in Basel, Bern, Genf, Zürich und Lausanne. Dabei handelt es sich nicht um symbolische Programme. Per Mitte 2025 nahmen über 10.400 Erwachsene an sieben aktiven Versuchen teil; allein das Zürcher Projekt „Züri Can“ verzeichnete mehr als 88.000 legale Cannabistransaktionen und gab rund 750 kg Produkt an über 2.300 registrierte Teilnehmende ab.

Frühe Daten aus der vom BAG veröffentlichten versuchsübergreifenden Übersicht zeigen eine messbare Verdrängung des illegalen Marktes, keinen Anstieg der Konsumraten und eine deutliche Verschiebung hin zu risikoärmeren Konsummethoden, einschliesslich Vaporizer.

Der Rahmen der Pilotprogramme erlaubt den Teilnehmenden den Kauf von fünf Produktkategorien: Blüten, Haschisch, Vapes, Öle und Edibles, mit THC-Gehalten von 5 % bis 20 %. Diese streng kontrollierten Versuche stehen ausschliesslich registrierten erwachsenen Schweizer Einwohnerinnen und Einwohnern offen, die bereits Cannabis konsumieren. Touristinnen, Touristen und Nichtansässige können nicht teilnehmen.

Der Entwurf des Cannabisproduktegesetzes: Was er vorsieht

Im Februar 2025 genehmigte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einen Vorentwurf des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) mit 14 zu 9 Stimmen und leitete damit ein formelles Gesetzgebungsverfahren hin zur vollständigen Legalisierung für Erwachsene ein. Die öffentliche Vernehmlassung zum vollständigen Gesetzesentwurf lief vom 29. August bis zum 1. Dezember 2025. Der Bundesrat wird voraussichtlich 2026 den überarbeiteten Entwurf dem Parlament vorlegen; erste legale kommerzielle Verkäufe werden für Ende 2026 oder 2027 erwartet.

Die zentralen Strukturelemente des vorgeschlagenen Entwurfs umfassen:

  • Staatlich reguliertes, nicht gewinnorientiertes Verkaufsmodell: Der Verkauf würde über eine begrenzte Anzahl lizenzierter Verkaufsstellen erfolgen; vertikale Integration zwischen Produzenten und Einzelhändlern ist ausdrücklich untersagt.
  • Eigenanbau: Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche Cannabispflanzen in der Blütephase für den Eigengebrauch anbauen.
  • Öffentlicher Besitz: Erwachsene dürfen Cannabisprodukte mit insgesamt bis zu 5 Gramm THC in der Öffentlichkeit mitführen.
  • Produktverfolgung: Ein nationales digitales Seed-to-Sale-Tracking-System würde eingerichtet und vollständige Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette verlangen.
  • Werbung: Werbung für Cannabisprodukte wäre strikt verboten. Verpackungen müssen neutral und kindersicher sein.
  • THC-basierte Besteuerung: Es würde eine nach Konsumform differenzierte Lenkungsabgabe gelten, die darauf ausgelegt ist, Produkte mit hohem THC-Gehalt im Verhältnis zu risikoärmeren Alternativen teurer zu machen.

Für Terpenlieferanten und Formulierungspartner liegt die praktische Bedeutung dieser Entwicklung in der Lieferkettenbereitschaft.

Marken, die jetzt in den Schweizer Markt eintreten, konforme Dokumentationsprozesse aufbauen, Grosshandelsbeziehungen etablieren und Terpenprofile anhand Schweizer Produktstandards validieren, werden gut positioniert sein, um zu skalieren, sobald der regulierte Markt öffnet.

Terpene Belt Farms: Ihr verifizierter Versandpartner für den Schweizer Markt

Die Belieferung eines Marktes wie der Schweiz erfordert mehr als Produktqualität. Sie verlangt präzise Dokumentation, konsistente Chargenprüfung und einen Lieferanten, dessen Prozesse von Anfang an auf Rückverfolgbarkeit ausgelegt sind.

Terpene Belt Farms hat seinen Sitz in Byron, Kalifornien, wo unsere ätherischen Cannabisöle frisch nach der Ernte mit unserer Fresh Never Frozen®-Kühlkettenmethodik extrahiert werden. Jede Charge wird mit einem vollständigen GC-MS-COA eines nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labors versendet, das sowohl die Terpenzusammensetzung als auch den gesamten Cannabinoidgehalt auf Chargenebene bestätigt.

Unsere aus Hanf gewonnenen Terpenöle enthalten keine Lösungsmittelrückstände, keine synthetischen Zusatzstoffe und keine botanischen Mischungen, die als cannabisgewonnen ausgegeben werden. Sie werden nach cGMP-orientierten Prozessen mit vollständiger Rückverfolgbarkeit vom Anbau über die Extraktion bis zur Abfüllung hergestellt. Für Schweizer Importeure bedeutet dies: Ihr COA ist korrekt, Ihre Dokumentation ist vollständig, und Ihr Produkt kann beim ersten Versuch verzögerungsfrei durch den Zoll gelangen.

Wenn Sie eine Marke oder ein Formulierer sind und eine Terpen-Lieferkette für den Schweizer Markt aufbauen möchten, können wir Sie von der Musterbewertung bis zur Grosshandelsbestellung unterstützen. Unser Team hat mit internationalen Partnern in ganz Europa gearbeitet und kann das Dokumentationsformat bereitstellen, das der Schweizer Zoll erwartet.

Arbeiten Sie mit Terpene Belt Farms für die Grosshandelsbelieferung der Schweiz zusammen. Kontaktieren Sie uns über unser Grosshandelsportal, um Mindestbestellmengen, Produktauswahl und Dokumentationsanforderungen zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen zum Kauf von Terpenen in der Schweiz

Dürfen aus Hanf gewonnene Terpene in die Schweiz importiert werden?

Ja. Aus Hanf gewonnene Terpenöle mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter 1 % gelten nach Schweizer Bundesrecht nicht als Betäubungsmittel und erfordern keine spezielle Importbewilligung. Wenn sie als B2B-Ausgangsstoffe für Formulierungen importiert werden, unterliegen sie dem Chemikaliengesetz. Für die Zollabfertigung ist eine ordnungsgemässe Dokumentation erforderlich, einschliesslich eines COA eines akkreditierten Labors, das Gesamt-THC unter 1 % bestätigt.

Wie hoch ist der THC-Grenzwert der Schweiz für Hanfprodukte?

Die Schweiz erlaubt Hanf und aus Hanf gewonnene Produkte mit einem Gesamt-THC-Gehalt von bis zu 1,0 %, was liberaler ist als der EU-Standard von 0,3 %. Dies gilt für Hanfblüten, Duftöle, Terpenöle und andere CBD-haltige Produkte. Produkte mit 1 % THC oder mehr gelten nach dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel als verbotene Betäubungsmittel, ausser sie werden als medizinisches Cannabis verschrieben.

Benötige ich eine Swissmedic-Bewilligung, um Terpenöle zu importieren?

Nein, nicht für konforme, aus Hanf gewonnene Terpenöle unterhalb des THC-Grenzwerts von 1 %. Eine Swissmedic-Bewilligung ist für den Anbau, die Herstellung und die kommerzielle Lieferkette von medizinischen Cannabisprodukten mit mehr als 1 % THC erforderlich. CDTs und aus Hanf gewonnene Terpenöle, die als chemische oder aromatische Ausgangsstoffe für B2B-Formulierungen importiert werden, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Swissmedic.

Wie lange dauert die Schweizer Zollabfertigung für Sendungen mit Hanf-Terpenen?

Wenn die Dokumentation ordnungsgemäss vorbereitet ist und das Produkt eindeutig unter dem THC-Grenzwert von 1 % liegt, dauert die Schweizer Zollabfertigung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. Die Schweizer Zollbehörde ist mit Hanfimporten vertraut und bearbeitet konforme Sendungen effizient. Verzögerungen sind fast immer dokumentationsbedingt, nicht produktbedingt.

Was hat sich 2024 für Vape- und E-Liquid-Produkte geändert?

Das neue Schweizer Tabakproduktegesetz (TabPG) ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. In diesem Rahmen werden hanfhaltige Produkte, die als pflanzliche Raucherzeugnisse, E-Liquids oder Vape-Kartuschen vermarktet werden, nun nach Tabakprodukterecht statt nach Lebensmittelrecht reguliert. Hersteller und Importeure müssen innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen digitale Produktmeldungen über die bundesrechtliche Plattform Tabacinfo einreichen. Der THC-Grenzwert von 1 % gilt weiterhin.

Was ist das Cannabisproduktegesetz und betrifft es Terpenimporte?

Das Cannabisproduktegesetz (CanPG) ist ein Entwurf eines Bundesgesetzes, der im Februar 2025 von der Gesundheitskommission des Schweizer Nationalrates genehmigt wurde und vorsieht, Cannabis für Erwachsene unter einem staatlich regulierten Modell zu legalisieren. Es ist noch nicht in Kraft und durchläuft derzeit das vollständige parlamentarische Verfahren. Falls es in der vorgeschlagenen Form verabschiedet wird, würde es einen regulierten kommerziellen Markt für THC-Cannabisprodukte schaffen, was den Markt für Terpen-Ausgangsstoffe für Formulierungen in der Schweiz erheblich erweitern könnte. Das CanPG ändert die derzeitigen Regeln für den Import von aus Hanf gewonnenen Terpenen nicht.

Kann ich Terpenmuster bestellen, bevor ich mich zu Grosshandelsmengen verpflichte?

Ja. Terpene Belt Farms bietet Musterkits an, die speziell für die F&E-Bewertung entwickelt wurden. Jedes Kit wird mit vollständiger COA-Dokumentation versendet, sodass sich das Terpenprofil einfach bewerten und die Compliance-Dokumentation prüfen lässt, bevor auf Grosshandelsmengen umgestellt wird.

Quellen für diesen Artikel

  • Fedlex: „Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951“ – fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de
  • Swissmedic: „Produkte mit Cannabidiol (CBD) – Überblick“ – swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/products-containing-cannabidiol–cbd—overview.html
  • Fedlex: „Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) vom 15. Dezember 2000“ – fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/724/de
  • Baker McKenzie InsightPlus: „Schweiz: Revision der Tabakproduktegesetzgebung“ – insightplus.bakermckenzie.com/bm/consumer-goods-retail_1/switzerland-revision-of-tobacco-products-legislation
  • Fedlex: „Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) vom 15. Dezember 2000“ – fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/422/de
  • Loyens & Loeff: „Schweizerische indirekte Steuerfolgen für die Einfuhr von CBD-Produkten (THC < 1 %)“ – loyensloeff.com/insights/news–events/news/swiss-indirect-tax-implications-for-importing-cbd-products-thc–1-/
  • International Journal of Drug Policy: „“ – sciencedirect.com/science/article/pii/S0955395924002949
  • Chambers and Partners: „Medizinisches Cannabis und psychedelische Arzneimittel 2026 – Schweiz“ – practiceguides.chambers.com/practice-guides/medical-cannabis-psychedelic-medicines-2026/switzerland/trends-and-developments
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